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Wildunfälle
Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall, der durch ein Wildtier verursacht wurde und bei dem ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist.
Soweit verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn liegt, ist die Unfallstelle zum Schutz des nachfolgenden Verkehrs und zur Vermeidung weiterer Unfälle wie bei jedem Verkehrsunfall abzusichern. Halten Sie sich in derartigen Fällen bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe erhöht sich dessen Stresssituation.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn verbracht werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist. Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in aller Regel leider aus.
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Informationen zum zu verständigenden Jagdausübungsberechtigten vor. Sollte Ihnen der Revierinhaber bekannt sein, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Eine Bescheinigung über einen Wildunfall zur Vorlage bei der Fahrzeugversicherung kann entweder von der Polizei oder vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt werden. Eine Ausstellung erfolgt jedoch nur, wenn der Wildunfall unverzüglich bei der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet worden ist.
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Letzte Änderung: 17.12.2024 17:42 Uhr