BIS: Suche und Detail
Suche ...
Tierschutz - Katzenschutzverordnung
Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere seit dem 1. März 2018 ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden.
Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet. Außerdem ist die Lebenserwartung kastrierter Tiere deutlich höher.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:
Ordnungsamt
Letzte Änderung: 13.03.2023 13:29 Uhr
Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere seit dem 1. März 2018 ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden.
Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet. Außerdem ist die Lebenserwartung kastrierter Tiere deutlich höher.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/25660/show