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 Tierschutzgesetz - Erlaubnis nach § 11 TierSchG (online möglich)

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen  Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Erteilung einer Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.03.2023 17:00 Uhr