BIS: Suche und Detail

 Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (Festsetzung einer Veranstaltung inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (online möglich)

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für die Durchführung von Veranstaltungen sowie Messen, Märkten und Ausstellungen notwendig. Zusätzliche Erlaubnisse können erforderlich sein für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzung), den Ausschank alkoholischer Getränke, für die Verkürzung der Sperrzeit sowie das Betreiben einer Lautsprecheranlage für Musik oder Durchsagen.

Messen, Märkte und Ausstellungen erfordern außerdem eine gewerberechtliche Festsetzung.

Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge auf dem Wirtschaft-Service-Portal.NRW zur Verfügung:

  • Veranstaltung - Festsetzung
  • Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedllichen Veranstaltungen wird empfohlen, sich vorab mit den genannten Kontaktpersonen in Verbindung zu setzen.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 18.11.2022 12:34 Uhr