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 Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (online möglich)

Auch für das kurzzeitige Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank, also z.B. eines Bierstandes bei einem Sommerfest o.ä. ist eine Genehmigung (im vorliegenden Fall wird dies als "Gestattung" bezeichnet) erforderlich.

Der Antrag auf eine Gestattung ist schriftlich (mittels des downloadbaren Formulars) oder online über das Wirtschaftsserviceportal NRW zu stellen.

Die Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Veranstaltung vom Betreiber der Schankwirtschaft (nicht vom Veranstalter) zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Zur Vermeidung von Warte- und Bearbeitungszeiten haben Sie die Möglichkeit, sich das Antragsformular als PDF-Datei (ca. 41 KB) herunterzuladen und in Ruhe zu Hause auszufüllen (am Bildschirm ausfüllbar).

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns dann zusenden - eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Gewerbeamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: gewerbe@radevormwald.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 12.12.2023 08:05 Uhr