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 Nebenwohnsitz

Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Servicebüro anmelden.

Melden Sie sich in Radevormwald mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

Sofern die Anmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen wird, benötigt die Stadt Radevormwald eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbescheinigung.

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist immer beim Servicebüro Ihres Hauptwohnsitzes unter der Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses vorzunehmen.

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Radevormwald bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann künftig nur noch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Anmeldung durch Dritte: Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Begründung eines Nebenwohnsitzes zur Entrichtung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet sind. Nähere Informationen siehe unter Zweitwohnungssteuer.

Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de

Letzte Änderung: 21.12.2021 14:41 Uhr