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Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.03.2023 09:31 Uhr
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12423/show Steueramt
001 Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald
Frau
Gesa
Wuttke
Sachbearbeiterin
4.04
02195 606-211
gesa.wuttke@radevormwald.de