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Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau Sylvia Salzborn-Siebert: Sachbearbeiterin
Tel: 02195 606-208
E-Mail: sylvia.salzborn@radevormwald.de
Tel: 02195 606-208
E-Mail: sylvia.salzborn@radevormwald.de
Letzte Änderung: 05.01.2022 09:56 Uhr