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Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.03.2023 09:31 Uhr
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
Satzung der Stadt Radevormwald über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12423/show Steueramt
001 Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald 51.20395 7.358661
steueramt@radevormwald.de
Frau Gesa Wuttke Sachbearbeiterin 4.04
02195 606-211
02195 606-116
gesa.wuttke@radevormwald.de