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 Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de

Letzte Änderung: 13.03.2023 09:31 Uhr