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 Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Radevormwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer von demjenigen Personenkreis, der neben seiner Hauptwohnung eine Nebenwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

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Zuständige Einrichtung

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Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de

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Letzte Änderung: 20.11.2024 17:11 Uhr