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Sondernutzung
Die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen zur Aufstellung von Werbe- und Verkaufsständen, Gerüsten, Bauzäunen, Containern u.s.w., zur Lagerung von Baustoffen, zum Plakatieren und zur Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.
Dazu gehört u.a. auch das Aufstellen von Automaten (Zigaretten-/Kaugummiautomaten u.ä.) im Bereich von öffentlichen Strassen und Plätzen.
Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr
Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.
Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.
Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
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Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
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Letzte Änderung: 19.11.2024 16:05 Uhr
Die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen zur Aufstellung von Werbe- und Verkaufsständen, Gerüsten, Bauzäunen, Containern u.s.w., zur Lagerung von Baustoffen, zum Plakatieren und zur Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.
Dazu gehört u.a. auch das Aufstellen von Automaten (Zigaretten-/Kaugummiautomaten u.ä.) im Bereich von öffentlichen Strassen und Plätzen.
Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr
Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.
Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.
Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
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