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Plakatierung
Die Plakatwerbung ist auf Verkehrsflächen in Radevormwald nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatierung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die Erteilung einer Genehmigung für die Plakatwerbung ist gebührenpflichtig.
Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen unverzüglich nach Veranstaltungsende entfernt werden.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen.
Einzelheiten der Wahlplakatierung sind mit dem Wahlamt abzusprechen. Wenden Sie sich in solchen Fragen bitte ebenfalls an die angegebenen SachbearbeiterInnen.
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Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de
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Letzte Änderung: 18.11.2024 17:29 Uhr
Die Plakatwerbung ist auf Verkehrsflächen in Radevormwald nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatierung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die Erteilung einer Genehmigung für die Plakatwerbung ist gebührenpflichtig.
Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen unverzüglich nach Veranstaltungsende entfernt werden.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen.
Einzelheiten der Wahlplakatierung sind mit dem Wahlamt abzusprechen. Wenden Sie sich in solchen Fragen bitte ebenfalls an die angegebenen SachbearbeiterInnen.
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