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 Reisegewerbe (online möglich)

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet,
  • Bestellungen aufsucht oder ankauft,
  • Leistungen anbietet,
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, vor der Beantragung mit der/den genannten Sachbearbeiter/-innen Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen

Sie haben die Möglichkeit, folgende Vorgänge online über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP) des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen:

  • Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Änderung der Reisegewerbekarte
  • Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren
  • Anzeige von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten

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Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Gewerbeamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: gewerbe@radevormwald.de

Letzte Änderung: 23.03.2023 16:20 Uhr