BIS: Suche und Detail
Suche ...
Naturschutz
Naturschutzgebiete werden zur Zeit für Radevormwald per Verordnung vom Regierungspräsidenten festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse
- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. In der Verordnung sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.
Für das Stadtgebiet von Radevormwald sind die Naturschutzgebiete "Uelfetal mit Nebentälern", "Wupper bei Radevormwald" und "Wiebachtal und Siepener Bachtal" ausgewiesen.
Die Entwürfe der Verordnungen sowie die Lagepläne mit den Abgrenzungen der Gebiete finden Sie unter den nachfolgenden Links im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?
Weitere Informationen
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauverwaltung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-150
E-Mail: regina.hildebrandt@radevormwald.de
Letzte Änderung: 18.11.2024 15:09 Uhr
Naturschutzgebiete werden zur Zeit für Radevormwald per Verordnung vom Regierungspräsidenten festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse
- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. In der Verordnung sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.
Für das Stadtgebiet von Radevormwald sind die Naturschutzgebiete "Uelfetal mit Nebentälern", "Wupper bei Radevormwald" und "Wiebachtal und Siepener Bachtal" ausgewiesen.
Die Entwürfe der Verordnungen sowie die Lagepläne mit den Abgrenzungen der Gebiete finden Sie unter den nachfolgenden Links im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?