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 Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch einen Landschaftsplan oder eine Verordnung festgesetzt.
Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:

  • Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
  • Besondere Bedeutung für die Erholung

Im Bereich der Stadt Radevormwald werden durch eine ordnungsbehördliche Verordnung im gesamten Stadtgebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

Hinweise und Besonderheiten

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Weitere Informationen

Nähere Auskünfte erteilt neben der/dem u.g. Ansprechpartner/in bei der Stadtverwaltung Radevormwald

die Untere Landschaftsbehörde beim Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Tel. 02261/886715
Fax: 02261/886740
Email: amt67.landschaft@obk.de

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Zuständige Einrichtung

Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauverwaltung@radevormwald.de

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Letzte Änderung: 18.11.2024 13:27 Uhr