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Grundsicherung
Wer
- über 65 Jahre alt ist und sein Regelrentenalter erreicht hat oder
- jünger als 65 Jahre ist und auf Dauer erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist,
kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen und Unterstützung bekommen. Die Hilfe wird vom Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Besondere bei der Grundsicherung ist, dass Unterhaltspflichtige nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie Ihre Kinder belasten, wenn Sie Hilfe beantragen.
Die Einkommensgrenze von 100.000 € gilt auch für unterhaltspflichtige Eltern, wenn diese für ihr Kind Leistungen der Grundsicherung beantragen.
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 28.02.2023 11:22 Uhr
Wer
- über 65 Jahre alt ist und sein Regelrentenalter erreicht hat oder
- jünger als 65 Jahre ist und auf Dauer erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist,
kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen und Unterstützung bekommen. Die Hilfe wird vom Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Besondere bei der Grundsicherung ist, dass Unterhaltspflichtige nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie Ihre Kinder belasten, wenn Sie Hilfe beantragen.
Die Einkommensgrenze von 100.000 € gilt auch für unterhaltspflichtige Eltern, wenn diese für ihr Kind Leistungen der Grundsicherung beantragen.
Sozialhilfe https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11300/showFrau
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Sachbearbeiterin
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Lisa
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Schmidt
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