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Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer die Voraussetzungen der Grundsicherung nicht erfüllt, steht nicht ohne Hilfe da.
Sozialhilfe kann jeder beantragen, dessen Einkommen nicht ausreicht und der
- das Regelrentenalter noch nicht erreicht hat und erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist
- länger als 8 Monate stationär behandelt werden musste und nicht erwerbsgemindert ist
- unter 15 Jahre alt ist und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II (z.B. als Pflegekind bei Verwandten) ist.
Die Sozialhilfe im früheren Sinne gibt es nicht mehr. Aber auch heute gibt es Hilfen, wenn das Einkommen nicht mehr für das Leben reicht. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gibt es zwei Arten von Hilfen:
- die Grundsicherung und
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
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E-Mail: katja.oelschlaeger@radevormwald.de
Letzte Änderung: 13.11.2024 17:50 Uhr
Wer die Voraussetzungen der Grundsicherung nicht erfüllt, steht nicht ohne Hilfe da.
Sozialhilfe kann jeder beantragen, dessen Einkommen nicht ausreicht und der
- das Regelrentenalter noch nicht erreicht hat und erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist
- länger als 8 Monate stationär behandelt werden musste und nicht erwerbsgemindert ist
- unter 15 Jahre alt ist und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II (z.B. als Pflegekind bei Verwandten) ist.
Die Sozialhilfe im früheren Sinne gibt es nicht mehr. Aber auch heute gibt es Hilfen, wenn das Einkommen nicht mehr für das Leben reicht. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gibt es zwei Arten von Hilfen:
- die Grundsicherung und
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
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