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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Radevormwald auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.).
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermeßbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 12.12.2023 09:33 Uhr
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Radevormwald auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.).
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermeßbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.