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 Haushaltsplan

Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr vorgesehenden Einnahmen und Ausgaben der Stadt Radevormwald.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Die endgültige Haushaltssatzung der Stadt Radevormwald wird ebenfalls nach vorheriger Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschluss zu. Einsichtnahme bereitgehalten.

Es besteht dann jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt in der Kämmerei der Stadt Radevormwald während der allgemeinen Bürozeiten.

Sie können den Haushaltsplan des laufenden Jahres und aus vergangenen Jahren sowie Jahresabschlüsse vergangener Jahre aber auch downloaden (siehe Links auf dieser Seite).

Werfen Sie doch auch einmal einen Blick in den interaktiven Haushaltsplan.

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Letzte Änderung: 25.09.2024 11:19 Uhr