BIS: Suche und Detail
Suche ...
Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
Auch für das kurzzeitige Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank, also z.B. eines Bierstandes bei einem Sommerfest o.ä. ist eine Genehmigung (hier heißt das Gestattung) erforderlich.
Der Antrag auf eine Gestattung ist schriftlich zu stellen.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Weitere Informationen
Zur Vermeidung von Warte- und Bearbeitungszeiten haben Sie die Möglichkeit, sich das Antragsformular als PDF-Datei (ca. 41 KB) herunterzuladen und in Ruhe zu Hause auszufüllen (auch am Bildschirm ausfüllbar).
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie dann zusenden - eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Gewerbeamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: gewerbe@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 07.01.2022 11:49 Uhr