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Private Abwasseranlagen
Die private Abwasseranlage besteht aus der Grundstücksanschlussleitung und der Hausanschlussleitung.
-Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur privaten
Grundstücksgrenze
-Hausanschlussleitungen sind die Leitungen hinter der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude
oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt
Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie die Schächte und Inspektionsöffnungen. Bei Druckentwässerung ist die Druckstation (inklusive Druckpumpe) auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung.
Im Regelfall sind alle Arbeiten an den Anschlussleitungen (Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die laufende Unterhaltung, insbesondere Reparatur, Reinigung und Inspektion) vom Eigentümer/von der Eigentümerin des Grundstücks auf seine/ihre Kosten durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung der Stadt Radevormwald (siehe Downloads)
Hinweise und Besonderheiten
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Tiefbauamt
Betriebshof/Tiefbauamt
Dahlienstr. 26
42477 Radevormwald
E-Mail: tiefbau@radevormwald.de
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Letzte Änderung: 18.11.2024 17:31 Uhr
Die private Abwasseranlage besteht aus der Grundstücksanschlussleitung und der Hausanschlussleitung.
-Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur privaten
Grundstücksgrenze
-Hausanschlussleitungen sind die Leitungen hinter der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude
oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt
Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie die Schächte und Inspektionsöffnungen. Bei Druckentwässerung ist die Druckstation (inklusive Druckpumpe) auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung.
Im Regelfall sind alle Arbeiten an den Anschlussleitungen (Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die laufende Unterhaltung, insbesondere Reparatur, Reinigung und Inspektion) vom Eigentümer/von der Eigentümerin des Grundstücks auf seine/ihre Kosten durchzuführen.
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