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Kanalhausanschluss
Jeder Anschluss eines Neubaus an die öffentliche Abwasseranlage muss vom Grundstückseigentümer beantragt und von der Stadt Radevormwald genehmigt werden. Der Entwässerungsantrag ist zweifach bei der Stadt einzureichen.
Gemäß der Entwässerungssatzung (siehe unter Downloads) der Stadt Radevormwald müssen alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Dazu gehört neben dem anfallenden Schmutzwasser auch das auf bebauten oder befestigten Grundstücksflächen anfallende Regenwasser.
Als befestigte Flächen gelten alle z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen.
Auch die Flächen mit dem so genannten Ökopflaster gelten als befestigt und unterliegen dem Anschlusszwang. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich.
Auch für einen nachträglichen Anschluss oder den Anschluss von baulichen Erweiterungen, sowie wesentlichen Änderungen einer bereits genehmigten Grundstücksentwässerung bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt.
Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung der Stadt Radevormwald (siehe Downloads)
Hinweise und Besonderheiten
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Letzte Änderung: 18.11.2024 12:39 Uhr
Jeder Anschluss eines Neubaus an die öffentliche Abwasseranlage muss vom Grundstückseigentümer beantragt und von der Stadt Radevormwald genehmigt werden. Der Entwässerungsantrag ist zweifach bei der Stadt einzureichen.
Gemäß der Entwässerungssatzung (siehe unter Downloads) der Stadt Radevormwald müssen alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Dazu gehört neben dem anfallenden Schmutzwasser auch das auf bebauten oder befestigten Grundstücksflächen anfallende Regenwasser.
Als befestigte Flächen gelten alle z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen.
Auch die Flächen mit dem so genannten Ökopflaster gelten als befestigt und unterliegen dem Anschlusszwang. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich.
Auch für einen nachträglichen Anschluss oder den Anschluss von baulichen Erweiterungen, sowie wesentlichen Änderungen einer bereits genehmigten Grundstücksentwässerung bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt.
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