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 Grundstücksentwässerung

Zum einem funktionierendem Abwassernetz gehören auch die privaten Hausanschlussleitungen. Aus diesem Grund achtet die Stadt darauf, dass auch der private Abschnitt des Kanalnetzes, von den Anschlüssen innerhalb der Gebäude bis zur öffentlichen Abwasseranlage bei Neubauten und baulichen Änderungen, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der Entwässerungssatzung entspricht. Das o.a. gilt ebenso für Kleinkläranlagen (siehe Kleinkläranlagen) und abflusslose Sammelgruben (siehe abflusslose Gruben).

Ob, und wann in welchen Gebieten noch eine nachträgliche Kanalisierung geplant ist, die zur einer Aufgabe von Kleinkläranlagen oder Gruben führt, wird im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes getroffen.

Weitere Einzelheiten sind der Entwässerungssatzung  der Stadt Radevormwald für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für Grundstücke mit Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) in der aktuellen Fassung zu entnehmen (siehe Downloadbereich).

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung der Stadt Radevormwald

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Letzte Änderung: 13.11.2024 17:41 Uhr