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Anzeige über die Aufnahme einer Tätigkeit in einem nicht-akademischen Heilberuf (online möglich)
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Oberbergischen selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen dem Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreiese die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit schriftlich anzeigen.
Der Oberbergische Kreis ist auch für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Kreisgesundheitsamt
Oberbergischer Kreis - Kreisgesundheitsamt
Am Wiedenhof 1-3
51643 Gummersbach
E-Mail:
Letzte Änderung: 30.06.2023 12:51 Uhr