BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Betriebsfortführung (Gewerbebetrieb) (online möglich)
Nach dem Tod eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtungen
Stadt Radevormwald
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadt@radevormwald.de
Ordnungsamt
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 02195 606-302
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: andre.wassmann@radevormwald.de
Letzte Änderung: 23.03.2023 17:21 Uhr
Nach dem Tod eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26045/show