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Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§§ 53, 54 KrWG) (online möglich)
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betreibes vor Aufnahme der Tätigkeit rechtzeitig bei der Unteren Abfallwirtschaftbehörde anzuzeigen.
Für das Gebiet des Oberbergischen Kreises ist dies das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Umweltamt
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail:
Letzte Änderung: 22.01.2024 12:28 Uhr
Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§§ 53, 54 KrWG) (online möglich)
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betreibes vor Aufnahme der Tätigkeit rechtzeitig bei der Unteren Abfallwirtschaftbehörde anzuzeigen.
Für das Gebiet des Oberbergischen Kreises ist dies das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26043/show Oberbergischer Kreis - Umweltamt
001 Moltkestraße 42 51643 Gummersbach 51.030022 7.569906
02261 88-0
02261 88-1033