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 Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§§ 53, 54 KrWG) (online möglich)

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betreibes vor Aufnahme der Tätigkeit rechtzeitig bei der Unteren Abfallwirtschaftbehörde anzuzeigen.

Für das Gebiet des Oberbergischen Kreises ist dies das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Umweltamt
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 22.01.2024 12:28 Uhr