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Eigenkontrollen des Lebensmittelunternehmers
Jeder Lebensmittelunternehmer ist aufgrund geltendem EU-Recht verpflichtet, sowohl die „gute Hygienepraxis“ einzuhalten als auch Eigenkontrollverfahren (im Sinne eines HACCP-Konzeptes) einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die betrieblichen Eigenkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherung der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Speisen und Lebensmittell und helfen auch dem Lebensmittelunternehmer als Beweismittel in einem Schadensfall.
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Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:
Letzte Änderung: 07.06.2023 10:16 Uhr