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Flurstück Verschmelzung/Vereinigung
Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Vereinigung kann in der Regel die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.
Einer Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke ungleichmäßig belastet sind.
Zuständig für die Vereinigung bzw. Verschmelzung von Flurstücken ist das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtungen
Oberbergischer Kreis - Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
Oberbergischer Kreis - Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
E-Mail:
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Letzte Änderung: 16.03.2023 15:06 Uhr
Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Vereinigung kann in der Regel die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.
Einer Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke ungleichmäßig belastet sind.
Zuständig für die Vereinigung bzw. Verschmelzung von Flurstücken ist das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/25866/show