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 Artenschutz - Meldepflicht für artgeschützte Haustiere

Die Meldepflicht für das Halten von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten wurde 1987 eingeführt, um die in der Bundesrepublik Deutschland in Gefangenschaft gehaltenen Bestände zu erfassen. Damit sollen illegale Einfuhren von Tierarten unterbunden werden, die in Ihren Heimatländern gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Nur durch die vollständige Erfassung der in Privathand gehaltenen Tiere ist eine sinnvolle Kontrolle des Tierhandels möglich.

Jeder, der Wirbeltiere geschützter Arten hält, muss seinen gesamten Bestand unverzüglich (innerhalb von 4 Wochen) der zuständigen Behörde unter Vorlage der jeweiligen Bescheinigungen melden. Danach muss er auch die Bestandsveränderungen, also Zugänge (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Nachzucht) und Abgänge (z.B. durch Verkauf, Tausch, Verschenken, Tod des Tieres) oder eine Verlegung des regelmäßigen Standortes der Tiere melden. Einige besonders leicht zu züchtenden Tierarten sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Die für das Gebiet der Stadt Radevormwald zuständige Behörde ist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.

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Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Umweltamt
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 14.03.2023 12:01 Uhr