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 Tierschutz - Katzenschutzverordnung

Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere seit dem 1. März 2018 ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden.

Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet. Außerdem ist die Lebenserwartung kastrierter Tiere deutlich höher.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:

Ordnungsamt

Letzte Änderung: 13.03.2023 13:29 Uhr