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Vollstreckung von Geldforderungen
Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Radevormwald nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Radevormwald sowie zahlreicher anderer Behörden.
Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge, von Einkommen beim Arbeitgeber, von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.
Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Radevormwald durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.
Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.
Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.
Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Radevormwald beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Radevormwald tätig (für andere Kommunen, GerichtsvollzieherInnen und andere).
Die Abnahme der Vermögensauskunft wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Radevormwald abgenommen.
Die Stadt Radevormwald vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Radevormwald, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere).
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungaufforderung angegeben wurde, auf das Konto der Stadtkasse Radevormwald,
Kontonummer: 1818 100 016
Bankleitzahl: 370 502 99
IBAN: DE33 3705 0299 1818 1000 16
BIC: WELADED1RVW
bei der Kreissparkasse Köln
Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.
Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar bezahlen.
Sofern die Vollstreckungsbehörde Ihnen dies ausdrücklich mitgeteilt hat, kann auch bei ihr direkt an einem bestimmten Vorsprachetermin gezahlt werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: vollstreckung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 21.11.2024 13:11 Uhr
Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Radevormwald nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Radevormwald sowie zahlreicher anderer Behörden.
Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge, von Einkommen beim Arbeitgeber, von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.
Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Radevormwald durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.
Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.
Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.
Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Radevormwald beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Radevormwald tätig (für andere Kommunen, GerichtsvollzieherInnen und andere).
Die Abnahme der Vermögensauskunft wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Radevormwald abgenommen.
Die Stadt Radevormwald vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Radevormwald, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere).
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungaufforderung angegeben wurde, auf das Konto der Stadtkasse Radevormwald,
Kontonummer: 1818 100 016
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IBAN: DE33 3705 0299 1818 1000 16
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Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.
Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar bezahlen.
Sofern die Vollstreckungsbehörde Ihnen dies ausdrücklich mitgeteilt hat, kann auch bei ihr direkt an einem bestimmten Vorsprachetermin gezahlt werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.
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