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 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet. 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge


Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis gewährt Ihnen das Recht, ein erlaubnispflichtiges Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

 

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht bei Abholung, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.

Kosten

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 24 Euro. Im Fall der persönlichen Vorsprache ist die Gebühr bar zu bezahlen.

Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab auf eines der Konten der Stadtkasse Radevormwald zu überweisen. Erforderlich ist die Angabe "Unbedenklichkeitsbescheinigung" sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.

Verfahrensablauf

Antragstellung:
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per E-Mail oder persönlich bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

Wenn Sie die Bescheinigung persönlich abholen, bringen Sie bitte einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit. Mit der Abholung können Sie auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. 

 

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadtkasse@radevormwald.de

Letzte Änderung: 07.12.2022 13:35 Uhr