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Tierschutzgesetz - Erlaubnis nach § 11 TierSchG (online möglich)
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Erteilung einer Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.
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Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:
Letzte Änderung: 16.03.2023 17:00 Uhr