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 Altlastenkataster

Fachliche Informationen über den Zustand des Bodens, vor allem über bestehende Belastungen sowie die Belastbarkeit des Bodens, werden von der zuständigen Behörde erfasst. Auskünfte zur Beurteilung eines Grundstückes erteilen entweder die unteren Bodenschutzbehörden oder die obere Bodenschutzbehörde. Es werden Auskünfte erteilt, ob sich auf einem Grundstück altlastverdächtige Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen oder Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen befinden.

Für Radevormwald zuständig ist der Oberbergische Kreis als Untere Bodenschutzbehörde.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail: mail@obk.de

Letzte Änderung: 31.05.2023 09:53 Uhr