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Hundesteuer
Jede den persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet von Radevormwald ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer wird entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald festgesetzt.
Die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer kann online im Serviceportal erfolgen. Hier gibt es ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung von großen Hunden oder zur Anmeldung von gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (siehe unter Downloads)
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-213
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: michaela.leukel@radevormwald.de
Letzte Änderung: 09.01.2023 09:13 Uhr
Jede den persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet von Radevormwald ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer wird entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald festgesetzt.
Die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer kann online im Serviceportal erfolgen. Hier gibt es ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung von großen Hunden oder zur Anmeldung von gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen.
Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (siehe unter Downloads)
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16700/show