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Hundesteuerbefreiung, Hundesteuerermäßigung
Bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass ein im Stadtgebiet von Radevormwald gehaltener Hund von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden kann. Dies ist beispielsweise bei Blindenhunden, Wachhunden oder Jagdgebrauchshunden der Fall.
Die Grundlagen für eine Hundesteuerbefreiung bzw. -ermäßigung entnehmen Sie bitte der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (§§ 3 - 5).
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (siehe unter Downloads)
Weitere Informationen
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Hundesteuerermäßgung oder auf Befreiung von der Hundesteuer online zu stellen.
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Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-213
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: michaela.leukel@radevormwald.de
Letzte Änderung: 09.01.2023 09:41 Uhr
Bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass ein im Stadtgebiet von Radevormwald gehaltener Hund von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden kann. Dies ist beispielsweise bei Blindenhunden, Wachhunden oder Jagdgebrauchshunden der Fall.
Die Grundlagen für eine Hundesteuerbefreiung bzw. -ermäßigung entnehmen Sie bitte der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (§§ 3 - 5).
Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald (siehe unter Downloads)
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Hundesteuerermäßgung oder auf Befreiung von der Hundesteuer online zu stellen.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15410/show