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 Aussiedler

Registrier- und Verteilverfahren:
Entschliessen sich der Spätaussiedler und seine Familienangehörigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, werden sie nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland, der einzig verbliebenen Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes, untergebracht und durchlaufen dort zunächst das mündliche Registrier- und Verteilverfahren.

Bescheinigungsverfahren:
Das Bundesverwaltungsamt stellt seit dem 01. Januar 2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus (§ 15 Abs. 1BVFG).

Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BFFG):
Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen erhalten zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe.
Die Stadt Radevormwald ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 100 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz für Aussiedler, die den ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes nach dem 2. Oktober 1990 und vor dem 1. Januar 1993 begründet haben.

Weitere Informationen

Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Friedland
Besucheranschrift:
Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland
Telefon: 05504/8010
Fax: 05504/801391

Website des Bundesverwaltungsamts mit weiterführenden Informationen

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 31.05.2023 14:46 Uhr