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Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (Festsetzung einer Veranstaltung inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (online möglich)
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Speziellere Erlaubnisse sind für die Durchführung von Veranstaltungen sowie Messen, Märkten und Ausstellungen notwendig. Zusätzliche Erlaubnisse können erforderlich sein für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzung), den Ausschank alkoholischer Getränke, für die Verkürzung der Sperrzeit sowie das Betreiben einer Lautsprecheranlage für Musik oder Durchsagen.
Messen, Märkte und Ausstellungen erfordern außerdem eine gewerberechtliche Festsetzung.
Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge auf dem Wirtschaft-Service-Portal.NRW zur Verfügung:
- Veranstaltung - Festsetzung
- Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse
Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedllichen Veranstaltungen wird empfohlen, sich vorab mit den genannten Kontaktpersonen in Verbindung zu setzen.
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Letzte Änderung: 18.11.2022 12:34 Uhr