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 Prostituiertenschutzgesetz - Anzeigen und Erlaubnisse (online)

Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Prostitutionstätigkeit - Antrag Erlaubnis
  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige Stellvertreter

Zuständige Behörde für die genannten Anträge bzw. Anzeigen ist der Oberbergische Kreis.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können über den Link die entsprechenden Anzeigen und Anträge online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen.

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Zuständige Einrichtungen

Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail: mail@obk.de

Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt

Letzte Änderung: 22.02.2022 13:21 Uhr