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 Handwerksrolle und -karte - Antrag (online möglich)

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Über den Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Handwerksrolle - Anzeige der Bestellung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer
  • Handwerksrolle - Eintragung
  • Handwerksrolle - Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • Handwerksrolle - Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik
  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EG oder des EWR
  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung
  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung
  • Handwerksrolle - Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

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Zuständige Einrichtung

Handwerkskammer zu Köln
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
E-Mail: info@hwk-koeln.de

Letzte Änderung: 23.02.2022 14:21 Uhr