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Blindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad.
Es handelt es sich hier um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:
Adresse:
Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Fachbereich Sozialhilfe II
50663 Köln
Weitere Informationen
Das Sozialamt der Stadt Radevormwald nimmt auf Wunsch Anträge auf Blindengeld und Landeshilfe für hochgradig sehschwache Menschen auf und leitet sie weiter an die oben genannte zuständige Stelle beim Landschaftsverband Rheinland.
Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-250
E-Mail: katja.oelschlaeger@radevormwald.de
Letzte Änderung: 05.06.2023 12:50 Uhr
Blinde Menschen erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad.
Es handelt es sich hier um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:
Adresse:
Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Fachbereich Sozialhilfe II
50663 Köln
Das Sozialamt der Stadt Radevormwald nimmt auf Wunsch Anträge auf Blindengeld und Landeshilfe für hochgradig sehschwache Menschen auf und leitet sie weiter an die oben genannte zuständige Stelle beim Landschaftsverband Rheinland.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13379/show