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 Wohngeld (online möglich)

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:

• Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
• Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt – eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.

Ihr tatsäch­licher Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.

Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:

• sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
• Schwerbehindertenausweis
• Mietvertrag oder Mietbescheinigung
• Nachweis über die letzte Mietzahlung
• Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
• Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.

Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten unserer Mitarbeiter/-innen, die sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet.

Buchstaben A - F: Frau Bakaev
Buchstaben G - P: Frau Duran
Buchstaben Q - Z: Herr Catoglu

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