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Verwarnungsgelder im ruhenden Straßenverkehr
Verwarnungsgelder werden von den städtischen Außendienstmitarbeitern/-mitarbeiterinnen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs ausgesprochen.
Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.
Sofern Sie ein "Knöllchen" bekommen haben, ist an Ihrem Fahrzeug ein Benachrichtigungszettel mit allen erforderlichen Angaben angebracht.
Sie können das "Knöllchen" unter Angabe des Aktenzeichens sofort überweisen. Die Angelegenheit wäre damit für Sie erledigt. Ansonsten erhalten Sie innerhalb von ca. 14 Tagen einen Verwarnungsgeldbescheid.
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Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
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Letzte Änderung: 20.11.2024 15:53 Uhr
Verwarnungsgelder werden von den städtischen Außendienstmitarbeitern/-mitarbeiterinnen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs ausgesprochen.
Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.
Sofern Sie ein "Knöllchen" bekommen haben, ist an Ihrem Fahrzeug ein Benachrichtigungszettel mit allen erforderlichen Angaben angebracht.
Sie können das "Knöllchen" unter Angabe des Aktenzeichens sofort überweisen. Die Angelegenheit wäre damit für Sie erledigt. Ansonsten erhalten Sie innerhalb von ca. 14 Tagen einen Verwarnungsgeldbescheid.
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