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 Verpachtung städtischer Grundstücke

Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland (landwirtschaftl. Nutzflächen) erfolgt durch die Liegenschaftsabteilung der Stadt Radevormwald. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.

Zuständige Einrichtung

Liegenschaftsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.12.2021 17:08 Uhr