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Vaterschaftsanerkennung
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, damit auch der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder Standesamt anerkannt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine
- Geburtsurkunde
Im Einzelfall, vor allen Dingen wenn es sich um ausländische Urkunden handelt, erkundigen Sie sich bitte schon vor Geburt des Kindes, welche Unterlagen erforderlich sind.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Teamleiterin
Tel.: 02195 68045-54
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: miriam.boenisch@radevormwald.de
Letzte Änderung: 21.11.2024 17:41 Uhr
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, damit auch der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder Standesamt anerkannt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
- Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine
- Geburtsurkunde
Im Einzelfall, vor allen Dingen wenn es sich um ausländische Urkunden handelt, erkundigen Sie sich bitte schon vor Geburt des Kindes, welche Unterlagen erforderlich sind.
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