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 Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen

Ob die Entwicklung eines Kindes tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Sofern die U – Untersuchungen nicht wahrgenommen werden, werden die zuständigen Jugendämter hierüber informiert.

Die Jugendämter werden dann Kontakt zu den Familien aufnehmen.

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

Zeitpunkt Gelbes bzw. grünes Heft
direkt nach der Entbindung U1
3. bis 10. Lebenstag U2
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4
6 Monate (6. bis 7. Monat) U5
1 Jahr (12 Monate / 10. bis 12. Monat) U6
2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7
3 Jahre (34. bis 36. Monat) U7a
4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9
7 bis 8 Jahre U10
9 bis 10 Jahre U11
13 Jahre J1 (gesonderter Dokumentationsbogen)
16 Jahre bis 17 Jahre J2

 

Hinweise und Besonderheiten

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

Zuständige Einrichtung

Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:

Letzte Änderung: 05.10.2022 14:53 Uhr