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 Tierkörperbeseitigung

Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern und Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, dürfen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Daher sind verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel unschädlich zu entsorgen.
Nach den Vorgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sind alle im Gebiet des Oberbergischen Kreises anfallenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten und zu beseitigen. Darunter sind zu verstehen: Verendete Nutz- und Heimtiere sowie Abfälle aus Schlachtbetrieben, Tierarztpraxen und fleischverarbeitenden Betrieben. Im Gebiet des Oberbergischen Kreises obliegt diese Aufgabe der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen.

Anmeldungen zur Abholung verendeter Tiere, usw. nimmt die

Fa. SecAnim entgegen unter

Tel.: 02306/92709-0 , Fax: 02306/92709-20 oder

E-Mail: tierannahme.luenen@secanim.de

Web: www.secanim.de

Tote Heimtiere und Pferde
Für die Beseitigung einzelner Tierkörper von toten Heimtieren besteht insofern eine Ausnahme, als diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (z. B. Tierfriedhof) oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände vergraben werden dürfen (nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze). Hierbei ist zu beachten, dass sie mit einer ausreichenden mind. 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, einen gewerblichen Tierbestatter für die Bestattung oder Verbrennung von toten Heimtieren, sowie die Kremierung von Pferden in Anspruch zu nehmen.

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Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de

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Letzte Änderung: 20.11.2024 13:58 Uhr