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Teilungsgenehmigung
Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung).
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung, wenn die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dies durch Satzung bestimmt hat. Die Genehmigung wird durch die Stadt erteilt. Zuständig ist hier die Bauaufsicht.
Neben der planungsrechtlichen Genehmigung ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, die immer dann erteilt werden kann, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
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Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauaufsicht@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-172
E-Mail: yasmin.peters-balci@radevormwald.de
Letzte Änderung: 20.11.2024 08:00 Uhr
Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung).
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung, wenn die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dies durch Satzung bestimmt hat. Die Genehmigung wird durch die Stadt erteilt. Zuständig ist hier die Bauaufsicht.
Neben der planungsrechtlichen Genehmigung ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, die immer dann erteilt werden kann, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
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