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 Sterbefälle

Die Beurkundung des Todes einer verstorbenen Person erfolgt, wenn die neben der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.

Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.

Eine auswärtig verstorbene Person muß beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Fristen

Der Tod einer in Radevormwald verstorbenen Person muß im Standesamt Radevormwald innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben angezeigt werden.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de

Letzte Änderung: 12.01.2023 09:37 Uhr