BIS: Suche und Detail

 Ortslagenabgrenzung

Auch außerhalb der Siedlungsbereiche kann die Stadt Regelungen zur baulichen Ausnutzbarkeit von Grundstücken treffen. Die Ortslagenabgrenzungssatzungen sind zu unterteilen in Innen- und Außenbereichssatzungen. Während erstere Baurechte schaffen, erleichtern letztere lediglich die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Hinweise und Besonderheiten

Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Onlinedienstleistung

Letzte Änderung: 18.11.2024 17:11 Uhr