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 Ölalarm

Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen führen.

Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahr für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Grundlagen für die Bekämpfung von Öl- und Giftunfällen bilden das Wasserhaushaltsgesetz -WHG-, das Landeswassergesetz -LWG- und die Öl- und Giftalarmrichtlinien des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenministeriums vom 30.01.1981.

Öl- und Giftalarm wird ausgelöst, wenn im Stadtgebiet von Radevormwald wassergefährdende Stoffe auf die Erdoberfläche, in die Kanalisation, in den Untergrund oder in ein Gewässer gelangen.

Neben den zur Schadensbeseitigung notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen ist alles zu tun, damit in jedem Fall auch mögliche Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 18 Absatz 4 des Landeswassergesetzes unverzüglich dem Ordnungsamt anzuzeigen. Eine Anzeige kann auch gegenüber der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder gegenüber der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 erfolgen. Von dort werden dann die weiteren zu beteiligenden Stellen informiert, insbesondere die staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft bzw. die untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises eingeschaltet.

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Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de

Letzte Änderung: 07.03.2023 11:31 Uhr