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 Kommunalfriedhof

Die Stadt Radevormwald erhielt im Jahr 1968 die Genehmigung zur Neuanlage eines Kommunalfriedhofes. Der Kommunalfriedhof liegt parallel zur Bundesstraße an der Bahntrasse und ist somit gut angebunden, aber vor allem ein Ort der Ruhe.

Geprägt wird der Kommunalfriedhof durch die Grabstätten der beim Zugunglück im Jahr 1971 verstorbenen Kinder. Die Gräber sind bis heute vorhanden und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zudem wurde ein Denkmal für die Verstorbenen des Zugunglücks auf dem Kommunalfriedhof aufgestellt.

Die Ruhezeit beträgt auf dem städtischen Friedhof sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattungen 30 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungszeit können Wahlgräber auf Wunsch nachgekauft werden.

Der Kommunalfriedhof ist ein konfessionsloser Friedhof.

Auf dem Friedhof sind Sarg- und Urnenbestattungen möglich. Dazu finden sich folgende Grabarten:

Für Sargbestattungen:

- Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten (1-, 2- oder 3-fach)
- Kindergrabstätten
- Rasenerdgrabstätte (anonym)

Für Urnenbestattungen

  • Wahlurnengrabstätte
    - Rasenurnengrabstätte (anonym)
    - Baumgrabstätte
    - Urnenkammer im Kolumbarium

Zusätzlich bietet der Kommunalfriedhof die Nutzung der Kapelle für Trauerfeiern an.

Grabgestaltungsvorschriften sowie Vorschriften zur Errichtung eines Grabmals finden sich in der Friedhofssatzung der Stadt Radevormwald.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

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Letzte Änderung: 18.11.2024 13:23 Uhr