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Kleineinleitergebühren
Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung (siehe Downloadbereich)
- Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung) (siehe Downloadbereich)
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Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.11.2024 09:48 Uhr
Kleineinleitergebühren Abwasser, Ausfuhrsatzung
Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.
- Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung (siehe Downloadbereich)
- Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung) (siehe Downloadbereich)
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