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 Kleineinleitergebühren

Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.

Rechtsgrundlagen

  • Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung (siehe Downloadbereich)
  • Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung) (siehe Downloadbereich)

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 06.02.2024 13:29 Uhr